Nutzungsberechtigt sind kleine, nicht börsennotierte Unternehmen aus dem Bereich Digitalisierung, deren Handelsregistereintrag höchstens fünf Jahre zurückliegt. Bei nicht eintragungspflichtigen Unternehmen gilt der Beginn der wirtschaftlichen Tätigkeit. Auch Vorgründungsunternehmen aus dem Digitalisierungsbereich können die Angebote nutzen.
Die Nutzung der Räumlichkeiten und Services ist in der Regel bis zu fünf Jahre, in Ausnahmefällen bis zu acht Jahre möglich – gerechnet ab Gründung bzw. Einzug.
Die Auswahl erfolgt transparent und diskriminierungsfrei. Kriterien können u. a. Innovationsgrad und Marktpotenzial der Geschäftsidee sein. Solltest du dir nicht sicher sein, melde dich bei Interesse an der Alten Kühlhalle in Coburg bei Alisa (alisa@zcd.digital) und bei Fragen zur Digitalen Manufaktur in Rödental bei Julian (julian@zcd.digital).