Im Startup stellt sich spätestens mit der Anmeldung des Unternehmens die Frage nach dem Namen. Auch das erste Produkt sollte einen Namen erhalten. Vor dem Eintragen einer Marke ist jedoch aus juristischer Sicht ein Rechercheprozess unbedingt empfehlenswert.
Rechtsanwalt Christoph Vischer, LL. M. aus der Kanzlei Weickmann & Weickmann bietet Dir einen ersten Einblick in die relevanten Fragen, die sich insbesondere für Startups wie folgt darstellen:
Referent:
Rechtsanwalt Christoph Vischer, LL.M.
[Weickmann & Weickmann, Patent- und Rechtsanwälte PartmbB]